Gemäß Durchführungsbeschluss ( EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie ( EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Das Amt der Tiroler Landesregierung ist bemüht, seine Website www.tirol.gv.at und die mobile Anwendung Land Tirol App im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.tirol.gv.at und die mobile App „Land Tirol Version 1.3.3“.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 “ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (022-02) vereinbar.
Die mobile App Land Tirol ist nicht mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 “ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2022-02) vereinbar. An der Behebung wird laufend gearbeitet.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.
Auf einigen Webseiten erscheinen Videos von Drittanbietern (wie z. B. Youtube). Für diese Inhalte kann die Bereitstellung von Alternativen zu Bild- und Ton nicht garantiert werden, da sie außerhalb des Wirkungsbereiches des Amtes der Tiroler Landesregierung liegen. Damit können teilweise Erfolgskriterien der WCAG Richtlinie 1.2 nicht erfüllt sein.
Die Beschriftung einzelner Links beschreibt noch nicht für sich stehend, wohin der Link führt. Die Zielrichtung einzelner Links erschließt sich auch nicht immer aus dem unmittelbaren Kontext, also etwa dem Absatz, in dem sich der Link befindet. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.
Manche Inhalte, die eine Eingabe durch den Benutzer erfordern, sind nicht mit Beschriftungen oder Anweisungen ausgestattet. Somit ist WCAG-Erfolgskriterium 3.3.2 Beschriftungen ( Labels) oder Anweisungen nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.
Viele unserer PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.
Unsere Videos verfügen über keine Audio-Deskription. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
PDF-Dokumente und Word-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 erstellt wurden, sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.
Für einige, vor dem Jahr 2019 aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Wir planen nicht, diese Videos mit Untertiteln zu ergänzen, da sie als Teil des Archivs von der Richtlinie ( EU) 2016/2102 ausgenommen sind.
Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln, da live-übertragene, zeitbasierte Medien von der Richtlinie ( EU) 2016/2102 ausgenommen sind. Betreffen Live-Videos Informationen, die im Zusammenhang mit der Gesundheit, dem Wohlergehen und der Sicherheit der Öffentlichkeit stehen, so wird eine Verdolmetschung in Österreichischer Gebärdensprache ( ÖGS ) sowie im Nachhinein eine Schriftverdolmetschung angeboten.
Diese Erklärung wurde am 10. September 2020 erstellt und am 18. Jänner 2023 aktualisiert.
Die Inhalte einiger ausgewählter Webseiten (Startseite, eine Übersichtsseite, eine Artikel- und eine Nachrichtenseite mit unterschiedlichen Inhaltstypen wie Text, Bild, Video) wurden im September 2020 einem Selbsttest nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA unterzogen.
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie innerhalb von 7 Tagen kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an internet.redaktion@tirol.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.tirol.gv.at“. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
internet.redaktion@tirol.gv.at
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol wenden.
Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Ombudsstelle barrierefreies Internet
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at
Telefon: +43 512 508 3292
Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.
Die Website www.tirol.gv.at wurde 1991 erstmals veröffentlicht und zuletzt im Mai 2021 technisch komplett erneuert.
Der Fachbereich Internet des Amtes der Tiroler Landesregierung ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht und orientiert sich dabei seit 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften „ E-Government-Gesetz 2004“ und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.1.
Die Webseiten sind zugunsten mobiler Endgeräte und starker Skalierung responsiv designed. Die Inhalte passen sich entsprechend unterschiedlicher Fensterbreiten an. Bei Skalierung von Desktop-Browsern aktualisieren Sie bitte die Webseite nach Einstellung der gewünschten Skalierung (Zoom). Bei 200%-iger Vergrößerung sollen keine Bereiche überlappen.
Die Standardsprache ist für jede Webseite eingestellt. Innerhalb einer Webseite streben wir an, alle anderssprachigen Textstellen entsprechend zu kennzeichnen.
Alle Links öffnen im selben Fenster und sind nicht explizit gekennzeichnet.
Wenn in Ausnahmefällen Links neue Fenster öffnen, ist dieses Verhalten mit dem Zusatz "öffnet in einem neuen Fenster" als Tooltipp ausgezeichnet.
Links auf interne Dokumente enthalten im Linktitel das Dokumentformat